Nachträgliche Herstellungskosten bei Instandsetzungskosten, die innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb 20% der Gebäudeanschaffungskosten
übersteigen
Leitsatz
Bei die Aufgriffsgrenze von 20% der Gebäudeanschaffungskosten übersteigenden Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen
binnen 2 Jahren nach Erwerb ist von einer wesentlichen Verbesserung und damit von nachträglichen Herstellungskosten auszugehen,
wenn der Steuerpflichtige nicht darlegen kann, dass die Aufwendungen der Beseitigung von nach dem Erwerb entstandenen Mängeln
dienten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 176 Nr. 4 BAAAB-07655
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.08.1999 - 9 K 3129/97 E
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