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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 3129/97 E

Gesetze: EStG § 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

Nachträgliche Herstellungskosten bei Instandsetzungskosten, die innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb 20% der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen

Leitsatz

Bei die Aufgriffsgrenze von 20% der Gebäudeanschaffungskosten übersteigenden Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen binnen 2 Jahren nach Erwerb ist von einer wesentlichen Verbesserung und damit von nachträglichen Herstellungskosten auszugehen, wenn der Steuerpflichtige nicht darlegen kann, dass die Aufwendungen der Beseitigung von nach dem Erwerb entstandenen Mängeln dienten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 176 Nr. 4
BAAAB-07655

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.08.1999 - 9 K 3129/97 E

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