Abzugsfähigkeit von Kreditvermittlungskosten bei der Vermittlung von Darlehen zur Finanzierung einer sog. Kombirente
Leitsatz
Die ausgewiesenen Kreditvermittlungskosten bei einer Leibrentenversicherung gegen finanzierten Einmalbetrag dürfen nicht allein
deshalb bei Vornahme des Werbungskostenabzugs um einen geschätzten Anteil von Anschaffungsnebenkosten des Rentenstammrechts
gekürzt werden, weil die Vermittlung des Kredits und des Versicherungsvertrages im Rahmen eines Gesamtpakets angeboten werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1199 Nr. 20 EFG 2003 S. 1299 EFG 2003 S. 1299 Nr. 18 NWB GAAAB-07649
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2003 - 9 K 1783/01 E
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