Keine Gewinnerzielungsabsicht bei Möbeleinzelhandelsunternehmen, das 10 Jahre mit Verlust arbeitet
Leitsatz
Der für die Gewinnerzielungsabsicht bei dem Betrieb eines Möbeleinzelhandels (ererbtes Familienunternehmen) streitende Anscheinsbeweis
ist entkräftet, wenn der Betrieb ohne erkennbare außergewöhnliche Verlustursachen und Gegensteuerung des Steuerpflichtigen
nach anfänglicher Gewinnphase seit 10 Jahren mit Verlust arbeitet, die Erzielung eines Totalgewinns bis zum voraussichtlichen
Ruhestandseintritt des Steuerpflichtigen ausgeschlossen erscheint und die Betriebsführung eine wirtschaftlich steuerneutrale
Behandlung der den Verlusten entsprechenden Lohnzahlungen an den Ehegatten des Steuerpflichtigen als einzigen Arbeitnehmer
ermöglicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 452 EFG 2002 S. 452 Nr. 8 PAAAB-07633
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.10.2000 - 8 K 5441/99 E
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