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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 1864/01 E EFG 2002 S. 466

Gesetze: EStG § 2 Abs. 3 Satz 4, EStG § 32c Abs. 2, EStG § 32c Abs. 3 Satz 1, EStG § 32c Abs. 4

Entlastungsbetrag für gewerbliche Einkünfte und horizontale Verlustverrechnung nach dem Verhältnis der Einkunftsbeträge

Leitsatz

Die anteilige horizontale Verlustverrechnung nach dem Verhältnis der Einkunftsbeträge gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 EStG 1999 beeinflusst nicht die Höhe der in die Ermittlung des Entlastungsbetrages nach § 32c EStG eingehenden gewerblichen Einkünfte.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 667 Nr. 11
EFG 2002 S. 466
EFG 2002 S. 466 Nr. 8
WAAAB-07622

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.12.2001 - 8 K 1864/01 E

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