Bemessungsgrundlage für Kürzung des Vorwegabzugs bei Erbringung von Zukunftssicherungsleistungen durch nur einen von mehreren
Arbeitgebern
Leitsatz
Entsprechend der Vereinfachungszwecken dienenden typisierenden gesetzlichen Regelung sind in die Bemessungsgrundlage für die
Kürzung des Vorwegabzugs auch dann alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines Steuerpflichtigen einzubeziehen, wenn
es sich um zwei Beschäftigungsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern handelt, von denen nur einer Zukunftssicherungsleistungen
erbringt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1613 EFG 2003 S. 1613 Nr. 22 NAAAB-07612
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.07.2003 - 7 K 6232/00 E
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