Einbeziehung der Verkehrswertdifferenz in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG 1997 kommt es nicht mehr darauf an, ob eine mit einem Grundstücksverkauf zwischen Gesellschafter
und Kapitalgesellschaft verbundene verdeckte Einlage als Gegenleistung anzusehen ist. Vielmehr ist eine Verkehrswertdifferenz
stets in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen.
2. Der Rechtsstreit über die Steuerfestsetzung ist in diesem Fall bis zum Abschluss des Verfahrens der Wertfeststellung auszusetzen.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 782 IAAAB-07605
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.01.2002 - 7 K 5618/99 GE
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