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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4019/00 E EFG 2001 S. 1370

Gesetze: EStG 1996 § 10i Abs. 1 Nr. 2a

Plasterungserneuerung von Haus- und Garagenzugang als Vorkosten

Leitsatz

Aufwendungen für die Erneuerung der Pflasterung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks stehen in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem aufstehenden Gebäude und können daher im Rahmen der Eigenheimförderung als Vorkosten abgezogen werden, wenn sie dem Zugang zu Haus und Garage dienen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1207 Nr. 22
EFG 2001 S. 1370
KAAAB-07600

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.08.2001 - 7 K 4019/00 E

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