Betriebsaufspaltung bei personeller Verflechtung von Betriebs- und Besitzgesellschaft
Leitsatz
Verlängert sich die befristete Anmietung des Betriebsgrundstücks vorbehaltlich einer Kündigung automatisch, so ist die für
eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung auch dann zu bejahen, wenn die mehrheitlich an der Betriebs-GmbH
beteiligten Besitzgesellschafter als deren alleinige Geschäftsführer für den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit über
einjähriger Laufzeit sowie alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden Maßnahmen der Zustimmung des Minderheitsgesellschafters
bedürfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 455 EFG 2003 S. 455 Nr. 7 INF 2003 S. 244 Nr. 7 ZAAAB-07592
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.12.2002 - 7 K 2922/02 F
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