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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 2825/98 E EFG 2001 S. 1603

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen zum Erwerb der Flugpilotenlizenz durch Steward als nur beschränkt abziehbare Berufsausbildungskosten

Leitsatz

Der Erwerb der Flugpilotenlizenz durch einen als Flugbegleiter (Steward) tätigen Steuerpflichtigen (früherer Polizeibeamter) schafft die Grundlage für die Ausübung eines völlig anders gearteten Berufes, so dass die hierfür getätigten Aufwendungen nicht als Fortbildungskosten, sondern als nur beschränkt abziehbare Berufsausbildungskosten zu qualifizieren sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 204 Nr. 4
EFG 2001 S. 1603
FAAAB-07590

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.07.2001 - 7 K 2825/98 E

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