Für unverheiratete Elternteile auch bei gemeinsamer Haushaltsführung jeweils volles Baukindergeld
Leitsatz
1. Ein gemeinsamer Haushalt, den ein unverheiratetes Elternpaar mit dem gemeinsamen Kind führt, muss steuerlich als zweifacher
Haushalt mit zugehörigem Kind angesehen werden, so dass jedem anteilig die Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG in Anspruch
nehmenden Elternteil zusätzlich das Baukindergeld in ungeschmälerter Höhe zu gewähren ist.
2. Die hierin liegende doppelte Steuerermäßigung für ein Kind widerspricht weder dem gerade nicht auf erhöhten Wohnbedarf
abstellenden Normzweck noch - infolge der ungünstigeren Regelung des Objektverbrauchs bei Unverheirateten - dem Gleichbehandlungsgebot
im Verhältnis zu Eheleuten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1511 Nr. 24 EFG 2002 S. 1456 EFG 2002 S. 1456 Nr. 22 EAAAB-07586
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.08.2002 - 7 K 1662/00 E
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