Angemessenheit einer Tantiemezusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers: Maßgeblich sind die Gesamtbezüge (Abweichung
zu BFH)
Leitsatz
Die Angemessenheit einer Tantiemezusage gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann mangels
Absehbarkeit der Ertragsentwicklung zum Zusagezeitpunkt und Feststellbarkeit einer entsprechenden allgemeinen Übung nicht
nach der im (BStBl II 1995, 549) befürworteten 25:75-Relation zum Festgehalt, sondern
- vorbehaltlich anderweitiger Begrenzungen - nur als Teil der Gesamtbezüge beurteilt werden.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 991 Nr. 16 EFG 2003 S. 1036 EFG 2003 S. 1036 Nr. 14 KÖSDI 2003 S. 13828 Nr. 8 QAAAB-07569
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.02.2003 - 6 K 6898/00 K, F
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