Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pachtzahlungen an nahestehende Person
Leitsatz
Tritt während der Laufzeit eines Pachtvertrages zwischen einer GmbH (Pächterin) und einer ihrem beherrschenden Gesellschafter
nahestehenden Person eine wesentliche Minderung des Umfangs der zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten ein, so muss bei fehlender
Vertragsanpassung der auf die nicht mehr erbrachte Leistung entfallende Pachtanteil auch dann als verdeckte Gewinnausschüttung
behandelt werden, wenn die ursprünglich zu niedrig vereinbarte Gegenleistung nunmehr dem ortsüblichen Pachtzins entspricht.
Der Angemessenheitsprüfung muss in diesem Fall die durch die Ursprungsvereinbarung erlangte Rechtsposition der Kapitalgesellschaft
zugrundegelegt werden.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1404 EFG 2002 S. 1404 Nr. 21 GAAAB-07568
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.04.2002 - 6 K 6744/99 K, F
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