Zeitgleicher An- und Verkauf neuer Aktien kein Gestaltungsmissbrauch
Leitsatz
1. Werden dividendenberechtigte Altaktien von einem nicht anrechnungsberechtigten Anteilseigner erworben und die gleiche Anzahl
junger Aktien desselben Emittenten ohne Dividendenanspruch vom Erwerber an den Verkäufer übertragen, so sind dennoch dem Erwerber
der Altaktien die Dividende und die damit verbundenen Steuerguthaben als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.