Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer bei ungewissem Verbleib betrieblicher Gelder
Leitsatz
Leistet eine durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschte GmbH bei Anbahnung eines Importgeschäftes über einen vermögenslosen
Zwischenhändler eine Barvorauszahlung i.H.v. 450.000,-- DM, die sodann wegen Diebstahls als außerordentlicher Aufwand deklariert
wird, so begründet die durch unklare Vereinbarungen geprägte und gravierend dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsführers
widersprechende Abwicklung des Geschäfts eine widerlegungsbedürftige Vermutung (Beweislastumkehr) für die Veranlassung der
Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 226 Nr. 4 EFG 2003 S. 342 EFG 2003 S. 342 Nr. 5 EAAAB-07560
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.04.2002 - 6 K 3453/99 K, G, F
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