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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 3453/99 K, G, F EFG 2003 S. 342

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer bei ungewissem Verbleib betrieblicher Gelder

Leitsatz

Leistet eine durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschte GmbH bei Anbahnung eines Importgeschäftes über einen vermögenslosen Zwischenhändler eine Barvorauszahlung i.H.v. 450.000,-- DM, die sodann wegen Diebstahls als außerordentlicher Aufwand deklariert wird, so begründet die durch unklare Vereinbarungen geprägte und gravierend dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsführers widersprechende Abwicklung des Geschäfts eine widerlegungsbedürftige Vermutung (Beweislastumkehr) für die Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 226 Nr. 4
EFG 2003 S. 342
EFG 2003 S. 342 Nr. 5
EAAAB-07560

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.04.2002 - 6 K 3453/99 K, G, F

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