Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Saunabäder bei einem Mitgliedsbeitrag, der die Nutzung aller Anlagen eines Fitnessstudios
ermöglicht
Leitsatz
Wird den Mitgliedern eines Fitnessstudios das einheitliche Nutzungsrecht aller Anlagen einschließlich des Saunabereichs gegen
ein lediglich kalkulatorisch aufgeteiltes Gesamtentgelt angeboten, so liegt hierin eine unterschiedslos dem vollen Steuersatz
zu unterwerfende Leistung eigener Art. Der offene Ausweis eines getrennten Entgelts für die Saunanutzung ändert an diesem
Leistungsinhalt nichts, wenn hiermit unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme lediglich ein prozentualer Anteil des unveränderten
Gesamtentgelts abgedeckt wird.
Fundstelle(n): EAAAB-07547
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 08.01.2002 - 5 V 5796/01 A (U)
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.