Teilweise umsatzsteuerpflichtige Vermietung bei einem Sport- und Fitnesszentrum: Bindung an Aufteilungsmaßstab der Vorjahre
Leitsatz
An den im Rahmen einer Betriebsprüfung gefundenen und für 7 Jahre beibehaltenen Aufteilungsmaßstab für die steuerfreien und
steuerpflichtigen Vermietungsleistungen eines Sport- und Fitnesszentrums ist die Finanzbehörde nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung
bei besserer Rechtserkenntnis (Steuerpflicht der Vermietung von Fitness- und Gymnastikgeräten) auch dann nicht für bereits
abgelaufene offene Veranlagungszeiträume gebunden, wenn der Steuerpflichtige seine Preiskalkulation im Vertrauen auf die Fortgeltung
des bisherigen Aufteilungsmaßstabes ausgerichtet hatte.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 975 Nr. 15 UAAAB-07546
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2001 - 5 V 2776/01 A (U, AO)
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