Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung als rückwirkendes steuerliches Ereignis
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Steuerfestsetzung nur dann auf einem rückwirkenden Ereignis mit Auswirkung auf den Beginn
des Zinslaufs i. S. d. § 233 AO beruht, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt eine Änderung des bestandskräftigen Bescheids
nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ermöglichte, oder ob es ausreicht, wenn dem Ereignis (Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung)
nach dem materiellen Recht rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1108 KAAAB-07545
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000 - 5 V 2670/00 A (AO)
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