Rücknahme einer Umsatzsteuerkürzung für Warenbezüge aus der DDR
Leitsatz
1. Die Entscheidung über die Rücknahme einer Umsatzsteuerkürzung für Warenbezüge aus der DDR ist Grundlagenbescheid für die
Umsatzsteuerfestsetzung.
2. Durch Sicherheitsleistung im Arrestverfahren wird die Verjährung der nach Festsetzung fällig werdenden Steueransprüche
unterbrochen.
3. Gehen Warenbezügen aus der DDR Kompensationslieferungen gleichartiger Auslandwaren voraus, so begründet dies gewichtige
Zweifel an dem DDR-Ursprung der bezogenen Waren, aufgrund derer die Finanzbehörde die Umsatzsteuerkürzung versagen kann, wenn
dem Steuerpflichtigen kein gegenteiliger Nachweis gelingt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): PAAAB-07539
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.05.2000 - 5 K 5963/92 U
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