Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermittlung von
Brokerleistungen
Leitsatz
1. Ein im Inland ansässiger
Steuerpflichtiger, der gegen Provisionszahlungen eines ausländischen
Börsenmaklers deutsche Anleger für Börsentermingeschäfte
anwirbt, kann ungeachtet seiner nicht steuerbaren ausländischen
Verwendungsumsätze die hierauf entfallende Vorsteuer abziehen, wenn die
vermittelte Maklerleistung mit einer umfassenden Betreuung und Beratung der
Anleger einher geht und deshalb als einheitliche Leistung im Falle ihrer
Ausführung im Inland steuerpflichtig wäre.
2. Der Begriff ”steuerfreie
Umsätze” in
§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
UStG beschränkt sich auf im Inland ausgeführte
Verwendungsumsätze, so dass der Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach dieser
Vorschrift bei nicht steuerbaren Umsätzen i. S. d.
§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
UStG nicht eingreifen kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1332 EFG 2002 S. 1332 Nr. 20 FAAAB-07538
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.03.2002 - 5 K 5950/98 U
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