Ordnungsgemäße Rechnungserteilung bei gemeinsamer Anmietung von Geschäftsräumen für einen der Ehegatten
Leitsatz
Mieten Ehegatten gemeinsam Geschäftsräume zum Betrieb des Unternehmens des Ehemannes an, so sind sie je zur Hälfte Empfänger
der Vermietungsleistung
Für die ordnungsgemäße Rechnungserteilung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug reicht bei Mietverhältnissen aus, dass
der Mietvertrag die Nettomiete sowie den darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrag ausweist und über die einzelnen Leistungsabschnitte
ergänzende Zahlungsbelege vorliegen. Der gesonderte Ausweis der Umsatzsteuer in den Zahlungsbelegen ist nicht erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 527 Nr. 8 EFG 2002 S. 360 EFG 2002 S. 360 Nr. 6 VAAAB-07537
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2001 - 5 K 5819/97 U
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