Mitwirkung bei der Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes durch Verband der Wohlfahrtspflege als Leistung gegenüber
kassenärztliche Vereinigung nicht umsatzsteuerbefreit
Leitsatz
Die Umsätze eines Verbandes der Wohlfahrtspflege, der aufgrund vertraglicher Verpflichtung gegenüber einer kassenärztlichen
Vereinigung an deren gesetzlicher Aufgabe der Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes durch den Betrieb einer Notrufzentrale
und Fahrdienste mitwirkt, sind nicht nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei, da diese Leistungen nicht unmittelbar den hilfesuchenden
Notfallpatienten, sondern der kassenärztlichen Vereinigung zugute kommen.
Derartige Umsätze unterliegen auch nicht dem ermäßigten Steuersatz, da insoweit eine vermeidbare Wettbewerbssituation mit
Taxiunternehmen oder ähnlichen Betrieben besteht, die die Annahme eines Zweckbetriebes ausschließt.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 355 EFG 2002 S. 355 Nr. 6 XAAAB-07532
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2001 - 5 K 3/97 U
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