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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 2483/00 U EFG 2002 S. 1411

Gesetze: UStG § 12 Abs. 1UStG §12 Abs. 2 Nr. 3

Pensionspferdehaltung regelmäßig kein dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegendes ”Halten von Vieh"

Leitsatz

1. Eine dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Pensionspferdehaltung setzt eine einheitliche entgeltliche Leistung in Gestalt der Unterbringung, Fütterung und Pflege voraus. Die vertragliche Ausklammerung bestimmter Pflegeleistungen steht der Vergleichbarkeit mit einer landwirtschaftlichen Viehhaltung entgegen.

2. Ist Gegenstand des formularmäßigen Leistungsangebots auch die Nutzung von Reitsportanlagen durch die Pferdeeigentümer, so ist diese nicht aufteilbare Gesamtleistung bereits deshalb dem Regelsteuersatz zu unterwerfen, weil die Überlassung von Reitsportanlagen einerseits den Rahmen der Pensionsviehhaltung überschreitet und andererseits aufgrund ihres eigenen Zwecks und wirtschaftlichen Gewichts nicht als unselbständige Nebenleistung beurteilt werden kann (a.A. ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1539 Nr. 24
EFG 2002 S. 1411
EFG 2002 S. 1411 Nr. 21
MAAAB-07527

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.06.2002 - 5 K 2483/00 U

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