Treuhänderische Vermögensverwaltung als Empfänger/Erbringer (umsatz)steuerfreier Kreditvermittlung
Leitsatz
Die bei der Lieferungskommission geltende Fiktion des § 3 Abs. 3 UStG, dass zwei gleichgerichtete Leistungen stattfinden,
muss auch auf sonstige Leistungen entsprechend angewandt werden. Ein Steuerpflichtiger, der Gelder im eigenen Namen bei Banken
anlegt, ist somit imVerhältnis zu den Treugebern als Empfänger und imVerhältnis zu den Banken als Erbringer von steuerfreien
Kreditvermittlungen anzusehen, so dass für die Annahme steuerpflichtiger Geschäftsbesorgungen gegenüber den Treugebern in
Form der Vermögensverwaltung kein Raum bleibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1046 Nr. 19 YAAAB-07523
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.05.2000 - 5 K 1621/97 U
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