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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 4 V 5995/00 A (VTa)

Gesetze: TabStG § 2 Abs. 2 Nr. 1TabStG § 3 Abs. 2 Satz 1TabStG § 3 Abs. 2 Satz 2ArzneimittelG § 21 EGRL 59/95 Art. 7 Abs. 2 Unterabsatz 1 EGRL 59/95 Art. 7 Abs. 2 Unterabsatz 2

Einfuhr von Kräuterzigaretten zu ausschließlich medizinischen Zwecken

Leitsatz

Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob Art. 7 Abs. 2 Unterabsatz 2 Rl 95/59/EG dahin auszulegen ist, dass eine unter Art. 7 Abs. 2 Unterabsatz 1 RL 95/59/EG fallende Ware nur dann ausschließlich medizinischen Zwecken dient, wenn sie gleichzeitig auch ein Arzneimittel i. S. d. nationalen Arzneimittelrechts ist, und somit die Tabaksteuerpflicht der Einfuhr von Kräuterzigaretten im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht.

Fundstelle(n):
NAAAB-07518

Preis:
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 20.11.2000 - 4 V 5995/00 A (VTa)

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