Keine Anwendung des § 37 Abs. 2 Satz 3 AO i.d.F. des JStG 1996 auf vor dem vollzogene Abtretungen
Leitsatz
§ 37 Abs. 2 Satz 3 AO i.d.F. des JStG 1996, wonach bei Abtretung eines Steuervergütungsanspruchs auch der Zedent Schuldner
des Rückforderungsanspruchs wegen rechtsgrundloser Leistung ist, kann bei verfassungskonformer Auslegung der in Art. 97 §
1 Abs. 5 EGAO enthaltenen Übergangsregelung keine Anwendung auf vor seinem Inkrafttreten () vollzogene Abtretungen
finden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 905 Nr. 14 EFG 2002 S. 726 VAAAB-07511
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.03.2002 - 4 K 8352/98 AO
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