Angemessenheitsprüfung einer Testamentsvollstreckervergütung auch bei einem Steuerberater als Testamentsvollstrecker
Leitsatz
1. Der vom Erblasser bestimmte Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers ist mit dem über die angemessene Vergütung hinausgehenden
Betrag als durch die Amtsannahme bedingtes steuerpflichtiges Vermächtnis zu behandeln.
2. Der steuerpflichtige Erwerb bestimmt sich nach der Differenz zwischen der angemessenen Nettovergütung und der zustehenden
Nettovergütung.
3. Die Belastung der Testamentsvollstreckervergütung mit Einkommensteuer steht der Erbschaftsteuerfestsetzung nicht entgegen.
4. Die Grundvergütung für eine Testamentsvollstreckung durchschnittlicher Art und gewöhnlichen Umfangs konnte in den Jahren
1993-1995 der sogenannten Möhring`schen Tabelle entnommen werden.
5. Eine Verwaltungsgebühr steht dem Testamentsvollstrecker nur für die Zeit nach Erledigung aller durch die Grundgebühr abgegoltenen
Tätigkeiten zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAB-07506
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.01.2002 - 4 K 7055/99 Erb
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