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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 6784/01 AO

Gesetze: ZK Art. 232 Abs. 2 Buchst. a AO§ 227 FGO § 102 Satz 2 AEAO-Zoll § 227 Rz. 15.3

Ermessensausübung beim Erlass von Säumniszuschlägen auf Einfuhrabgaben aus sachlichen Billigkeitsgründen

Leitsatz

1. Die Regelungen des ZK schließen den Erlass von Säumniszuschlägen auf Einfuhrabgaben aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht aus.

2. Die bloße Wiedergabe der zutreffenden Rechtsgrundlage (§ 227 AO) lässt noch nicht erkennen, dass die Finanzbehörde von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat.

3. Vollständig fehlende Ermessenerwägungen können im Klageverfahren nicht nach § 102 Satz 2 FGO 2002 nachgeholt werden.

4. Die Nichtbeachtung von Ermessensrichtlinien der Verwaltung (betr. Erlass von Säumniszuschlägen bei offenbarem Versehen eines bisher pünktlichen Steuerzahlers) stellt Ermessensfehlgebrauch dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1155 Nr. 18
AAAAB-07505

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.04.2002 - 4 K 6784/01 AO

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