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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 4335/98 Z, AO EFG 2000 S. 753

Gesetze: ZK Art. 201 Abs. 1a ZK Art. 201 Abs. 3 Satz 1 KN 07070025, Teil III Anhang 2 ZKDVO Art. 291 Abs. 1 VO (EG) Nr. 3223/94 Art. 5 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 3223/94 Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 3223/94 Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 3223/94 Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 3223/94 Art. 5 Abs. 7 Satz 2

Tarifierung von Gurken

Leitsatz

Ungeachtet sprachlicher Unklarheiten in der deutschen Fassung des Art. 5 VO (EG) Nr. 3223/94 ist bei Anmeldung des fob-Preises für zum unbeschränkten freien Verkehr in das Gemeinschaftsgebiet eingeführte Gurken neben dem sich daraus ergebenden Wertzoll ein vom pauschalen Einfuhrpreis abhängiger spezifischer Zollsatz festzusetzen, wenn die Realität des angemeldeten Wertes nicht fristgerecht nachgewiesen wird und dieser den pauschalen Einfuhrpreis um mehr als 8% übersteigt.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 753
PAAAB-07497

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.10.1999 - 4 K 4335/98 Z, AO

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