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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 2628/93 Erb

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 12 Abs. 1

Umbuchung zwischen Gesellschaftern als schenkungssteuerlich erhebliche Bereicherung

Leitsatz

  1. Werden zu Lasten der Darlehenskonten von Gesellschaftern einer KG Umbuchungen zu Gunsten der unverzinslichen, durch künftige Gewinne auszugleichenden Kapitalverlustkonten anderer Gesellschafter der KG vorgenommen, so liegt in dieser Zuwendung wegen der deshalb früher möglichen Verfügbarkeit künftiger Gewinne eine schenkungsteuerlich erhebliche Bereicherung.

  2. Die Bewertung der umgebuchten Kapitalforderungen erfolgt mit dem Nennwert, wenn bei der KG die künftige Erzielung von Gewinnen möglich erscheint.

  3. Für die Bewertung der sukzessiven oder partiellen Übertragung von an die Gesellschaftsbeteiligung gebundenen Forderungspositionen ist der betriebliche Einheitswert der KG ohne Bedeutung

Fundstelle(n):
WAAAB-07486

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.10.1998 - 4 K 2628/93 Erb

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