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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 2057/96 VTa, EU EFG 2000 S. 753

Gesetze: TabStG 1992 § 1 Satz 2TabStG 1992 § 2 Abs. 6TabStG 1992 § 21UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 4UStG 1993 § 1 Abs. 2a Satz 3UStG 1993 § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Richtlinie 92/12/EWG Art. 2 Abs. 2 Satz 1 ZK Art. 38 Abs. 1a ZK Art. 38 Abs. 4 ZK Art. 38 Abs. 40 ZK Art. 202 Abs. 1a ZK Art. 202 Abs. 2 ZK Art. 202 Abs. 3 1. Anstrich ZK Art. 213 ZKDVO Art. 233 Abs. 1b ZKDVO Art. 234 Abs.1 ZKDVO Art. 234 Abs. 2 ZKDVO Art. 237 Abs. 4 ZollV § 5 Abs. 1 Nr. 2b aa ZollV § 5 Abs. 3 ZollV § 8 Satz 2 AO§ 44 Abs. 1 Satz 2 BGB § 421

Post als Gesamtschuldnerin für Einfuhrabgaben bei unzutreffenden Zollinhaltserklärungen

Leitsatz

Am . . . Oktober 1994 beschlagnahmten Beamte des Zollfahndungsamtes (ZFA) zehn Postpakete mit jeweils 10.000 Stück unversteuerter Zigaretten, die von den "Kanarischen Inseln"/Spanien abgesandt und vom Postamt K der Rechtsvorgängerin der Klägerin - der . . . (im folgenden Klägerin) - gestellt worden waren. Diese Pakete waren an "A.X.", "B.X." und "C.X.", "D.W.", "E.Y.", "F.Z." und "G.V." adressiert. Im Rahmen des alsdann vom ZFA eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurden beim Postamt K und Postamt L Paketkarten und sogenannte Notkarten über die Auslieferung von von den "Kanarischen Inseln" abgesandten Postpaketen beschlagnahmt. Im einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Paketkarten bzw. Notkarten:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 753
SAAAB-07483

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.12.1999 - 4 K 2057/96 VTa, EU

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