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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1541/98 Z, EU

Gesetze: ZK Art. 20 Abs. 3 Buchst. d ZK Art. 51 Abs. 1 ZK Art. 92 Abs. 1 ZK Art. 145 Abs. 1 ZK Art. 201 ZK Art. 203 Abs. 1 ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK-DVO Art. 900 Abs. 1 Buchst. o UStG § 21 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz

Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung trotz zeitnaher Feststellung des neuen Aufenthaltsortes der Nichtgemeinschaftswaren durch das Zollamt

Inanspruchnahme einer Zollpräferenz

Leitsatz

  1. Nichtgemeinschaftswaren, die dem inländischen Empfänger nach Gestellung bei dem Zollamt zur vorübergehenden Verwahrung überlassen worden sind, werden durch Entfernung vom zugelassenen Lagerungsort auch dann mit der Folge der Entstehung der Zollschuld und der Einfuhrumsatzsteuer der zollamtlichen Überwachung entzogen, wenn der neue Aufenthaltsort der Waren durch das Zollamt zeitnah festgestellt werden kann.

  2. Die Inanspruchnahme einer Zollpräferenz setzt voraus, dass die Zollschuld durch ordnungsgemäße Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entstanden ist.

Fundstelle(n):
OAAAB-07480

Preis:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.09.2000 - 4 K 1541/98 Z, EU

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