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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 104/02 Erb EFG 2002 S. 1317

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 11

Behandlung von Steuerschulden bei der Erbschaftsteuer bei verschwiegenem Auslandsvermögen

Leitsatz

Vom Erblasser herrührende persönliche Steuerschulden können mangels wirtschaftlicher Belastung zum Todestag des Erblassers als maßgebendem Stichtag nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn sie im Zusammenhang mit verschwiegenem Auslandsvermögen (Luxemburg) stehen und der Erbe die Finanzbehörde nicht in zeitlicher Nähe zu dem Stichtag über die Existenz dieses Vermögens unterrichtet. Eine zeitliche Spanne von 2 Jahren reicht hierfür jedenfalls nicht aus.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1317
EFG 2002 S. 1317 Nr. 20
DAAAB-07475

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2002 - 4 K 104/02 Erb

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