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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 7554/99 E EFG 2002 S. 1590

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Häusliches Arbeitszimmer und Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei einem nebenberuflich selbständig tätigen Kirchenmusikdirektor und Hochschullehrer

Leitsatz

Bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der nichtselbständigen Haupttätigkeit des Steuerpflichtigen (als Kirchenmusikdirektor und Hochschullehrer), so können wegen der erforderlichen Gesamtbetrachtung aller betrieblichen und beruflichen Aktivitäten auch die auf die nebenberufliche selbständige Tätigkeit als Musiker und Komponist entfallenden Arbeitszimmeraufwendungen nicht in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 192 Nr. 3
EFG 2002 S. 1590
EFG 2002 S. 1590 Nr. 24
FAAAB-07470

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.06.2002 - 3 K 7554/99 E

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