Aufwendungen eines Steuerfachgehilfen für Fahrten zu
Lernarbeitsgemeinschaften als Fortbildungskosten
Leitsatz
1. Aufwendungen eines angestellten
Steuerfachgehilfen für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit abzugsfähig (Fortbildungskosten).
2. Hierin enthaltene Fahrtkosten
für die Teilnahme an Lernarbeitsgemeinschaften in den Privatwohnungen der
Teilnehmer können indessen nur als Werbungskosten berücksichtigt
werden, wenn der Ausschluss einer nicht nur untergeordneten privaten
Mitveranlassung durch den Nachweis des konkreten Gegenstands und Verlaufs der
einzelnen Veranstaltungen zur Überzeugung des Gerichts belegt werden kann.
Eine Beweisvorsorge durch Aufzeichnungen ist insoweit zumutbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1221 EFG 2002 S. 1221 Nr. 19 PAAAB-07458
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.06.2002 - 3 K 2300/99 E
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