Gegenstand des Erwerbsvorgangs i.S.d. Grunderwerbsteuer bei Veräußerung durch verschiedene Vertragspartner
Leitsatz
Der Erwerb von Teileigentum an einem im Bau befindlichen Gesamtobjekt und die anschließende Beauftragung des von dem veräußernden
Bauherrn eingeschalteten Generalübernehmers mit der schlüsselfertigen Errichtung rechtfertigen ungeachtet des Fehlens einer
hierzu bestehenden rechtlichen Verpflichtung die Annahme eines einheitlichen grunderwerbsteuerlichen Vertragsgegenstands,
wenn die bauliche Gestaltung des Teileigentums durch die Gesamtplanung faktisch vorgegeben ist, vor Abschluss des Kaufvertrages
bereits ein Angebot des Generalübernehmers eingeholt worden war und der Abschluss der getrennten Verträge auf einem abgestimmten
Verhalten von Verkäufer und Generalunternehmer beruht. Eine solche Abstimmung ist anzunehmen, wenn ungeachtet der vorangegangenen
Teilaufhebung des Werkvertrags mit dem Veräußerer die erfolgreiche Realisierung des Gesamtobjekts nur durch die einheitliche
Beauftragung des Generalübernehmers gesichert werden kann.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1461 Nr. 23 EFG 2002 S. 1401 EFG 2002 S. 1401 Nr. 21 RAAAB-07453
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.07.2002 - 3 K 1493/99 GE
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.