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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 2 K 9160/97 F EFG 2003 S. 1304

Gesetze: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Kein tarifbegünstigt aufgabefähiger Teilbetrieb bei Umstrukturierung allein zum Zwecke der Abwicklung

Leitsatz

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wird kein tarifbegünstigt aufgabefähiger Teilbetrieb ”Grundstücksvermietung” geschaffen, wenn eine Umstrukturierung durch zusätzliche Übernahme einer Handelssparte von der konkursbedrohten Besitzgesellschaft lediglich der Abwicklung dient und nicht mit dem Zweck einhergeht, einen gesonderten und lebensfähigen Verwaltungskomplex ”Vermietung” einzurichten. Für die Annahme eines Teilbetriebs muss die Grundstücksverwaltung überdies bei isolierter Betrachtung gewerblichen Charakter haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1304
EFG 2003 S. 1304 Nr. 18
WAAAB-07447

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.06.2001 - 2 K 9160/97 F

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