Entgeltanteil für steuerpflichtige sonstige Leistung bei privater Grundstücksveräußerung
Leitsatz
1. Erhält der Eigentümer anlässlich der Veräußerung eines Privatgrundstücks eine Zahlung, die nach ihrem wirtschaftlichen
Gehalt sowohl einen Ausgleich für die Aufgabe seiner Nachbarrechtsbehelfe gegen ein auf dem angrenzenden Grundstück geplantes
Bauvorhaben darstellt als auch eine Zahlung für die Aufgabe der Substanz, so ist die Gegenleistung in ein Entgelt für die
steuerfreie Grundstücksveräußerung und die steuerpflichtige sonstige Leistung aufzuteilen.
2. Für den auf die steuerfreie Grundstücksveräußerung entfallenden Teilbetrag ist der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares
Grundstück in der politischen Gemeinde zugrunde zu legen, wenn dieser den Verkehrswert des veräußerten Grundstücks übersteigt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 878 Nr. 14 EFG 2002 S. 759 IAAAB-07443
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.12.2001 - 2 K 4816/98 E
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