Abgrenzung zwischen steuerbegünstigter Betriebsaufgabe und Fortführung durch Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Der Gewinn aus der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Gartenbaubetriebes ist nicht tarifbegünstigt, wenn zurückbehaltene Grundstücke
und Betriebsgebäude, die zuvor von einem Blumengroßhandel des Inhabers mitgenutzt wurden, nunmehr an eine zur Fortführung
des Handelsbetriebs gegründete GmbH vermietet und deshalb wesentliche Teile des bisherigen Betriebsvermögens im Rahmen einer
Betriebsaufspaltung zur Erzielung gewerblicher Einkünfte verwendet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1793 EFG 2003 S. 1793 Nr. 24 FAAAB-07431
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.08.2001 - 1 K 4883/97 E
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