Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Weiterleitungseinwand nur bei rechtswirksamem Verzicht des Kindergeldberechtigten
Leitsatz
Erhält die Familienkasse nachträglich Kenntnis von der fehlenden Haushaltszugehörigkeit eines Kindes, so kann die hierauf
bezogene (fiktive) Kindergeldfestsetzung ggf. ab Januar 1996 aufgehoben werden. Privatrechtliche Unterhaltsvereinbarungen
zwischen dem tatsächlich Kindergeldberechtigten und dem Zahlungsempfänger sind insoweit unerheblich.
Unabhängig davon, ob außerhalb eines besonderen Billigkeitsverfahrens gegenüber dem Rückforderungsanspruch der Familienkasse
der sogenannten Weiterleitungseinwand erhoben werden kann, setzt dies neben einer entsprechenden Bestätigung des Kindergeldberechtigten
auch dessen rechtswirksamen Verzicht auf den Kindergeldanspruch voraus.
Fundstelle(n): YAAAB-07429
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2002 - 18 V 6876/01 AE (Kg)
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