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Umsatzsteuer; | Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe ab (§ 24 UStG)
Der BMF hat sich in einem ausführlichen Rundschreiben zu Zweifelsfragen bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe geäußert. Bei sog. Alt-Verpachtungsfällen (Verpachtungsbeginn vor dem ) kann die Durchschnittsbesteuerung aus Billigkeitsgründen noch bis zum fortgeführt werden. Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs nach Ablauf der Verpachtungszeit unterliegt als Geschäftsveräußerung den allgemeinen Vorschriften des UStG (kein Fall des § 24 UStG). Wirtschaftsüberlassungsverträge sind ustl. wie Pachtverträge zu behandeln. Wird nur ein Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs verpachtet, fällt die Verpachtung unter die Regelbesteuerung, wenn dieser Teil für sich einen lebensfähigen Betrieb bildet. Bei der ,,eisernen Verpachtung'' ist ein Mehrwert, den der Verpächter bei der Rückgabe au...