Keine Bauabzugssteuer-Freistellungsbescheinigung bei Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche
Leitsatz
Die nachhaltige Nichterfüllung der Erklärungspflichten und das Bestehen hoher, nicht nur vorübergehender Rückstände auf dem
Gebiet der Einkommen- und Lohnsteuer rechtfertigen die Prognose, dass auch die künftig zu sichernden Ertragssteueransprüche
gefährdet erscheinen. Eine einstweilige Verpflichtung der Finanzbehörde zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen
kommt diesfalls nicht in Betracht.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 99 EFG 2003 S. 99 Nr. 2 MAAAB-07420
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 03.07.2002 - 18 V 1183/02 AE (KV)
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