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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 8833/99 AO EFG 2001 S. 119

Gesetze: AO § 152 Abs. 1, AO § 152 Abs. 2 Satz 2

Ausübung und Begründung des Auswahlermessens bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags

Leitsatz

  1. Die Ausübung und Begründung des Auswahlermessens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags darf sich nicht in der ungeprüften Übernahme eines rechnergesteuerten Festsetungsvorschlags und der Verwendung floskelhafter Textbausteine erschöpfen.

  2. Die festgesetzte Umsatzsteuer ist keine aussagekräftige Maßgröße für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.

  3. Soweit die Finanzbehörde entgegen den Empfehlungen der einschlägigen Verwaltungsanweisungen einen 50 v. H. der Abschlusszahlung übersteigenden Verspätungszuschlag für geboten hält, folgen hieraus gesteigerte Anforderungen an die Begründung ihrer Ermessensentscheidung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 119
FAAAB-07418

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.07.2000 - 18 K 8833/99 AO

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