Ausübung und Begründung des Auswahlermessens bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags
Leitsatz
Die Ausübung und Begründung des Auswahlermessens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags darf sich nicht in der ungeprüften
Übernahme eines rechnergesteuerten Festsetungsvorschlags und der Verwendung floskelhafter Textbausteine erschöpfen.
Die festgesetzte Umsatzsteuer ist keine aussagekräftige Maßgröße für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.
Soweit die Finanzbehörde entgegen den Empfehlungen der einschlägigen Verwaltungsanweisungen einen 50 v. H. der Abschlusszahlung
übersteigenden Verspätungszuschlag für geboten hält, folgen hieraus gesteigerte Anforderungen an die Begründung ihrer Ermessensentscheidung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 119 FAAAB-07418
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.07.2000 - 18 K 8833/99 AO
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