Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 18 K 7935/00 Kg EFG 2003 S. 191

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1, GKG § 13 Abs. 2, GKG § 17 Abs. 1 Satz 1, GKG § 17 Abs. 4 Satz 1, GKG § 25 Abs. 2 Satz 1

Der Streitwert wegen Abzweigung von Kindergeld von unbestimmter Dauer entspricht dem Jahresbetrag ab Klageeingang

Leitsatz

Begehrt der Kläger die Abzweigung von Kindergeld nicht nur auf unbestimmte Dauer für die Zukunft, sondern auch für vor Klageerhebung liegende Zeiträume, so ist der Streitwert nach dem Jahresbetrag der künftigen Ansprüche zuzüglich der für die Vergangenheit geltend gemachten Abzweigungsbeträge zu bemessen. Auf die Fälligkeit der auf die Zeit vor Klageerhebung entfallenden Beträge kommt es hierbei nicht an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 191
EFG 2003 S. 191 Nr. 3
RAAAB-07414

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 04.10.2002 - 18 K 7935/00 Kg

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen