Mindeststeuersatz nach § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG als Verstoß gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot
Leitsatz
Die Besteuerung der im Inland erzielten gewerblichen Einkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen EG-Ausländers mit einem
den Tarif nach § 32 a Abs. 1 EStG übersteigenden Mindeststeuersatz von 25 v. H. verstößt bei summarischer Prüfung gegen das
Verbot der mittelbaren Diskriminierung in Art. 43 EG-Vertrag, wenn der Wohnsitzstaat nach dem einschlägigen DBA berechtigt
ist, die im Inland erzielten Einkünfte im Wege eines Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 26 SAAAB-07389
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 18.08.2000 - 17 V 2163/00 A (E)
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