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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 770/01 F EFG 2003 S. 1233

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Abgrenzung Werbungskosten/Veräußerungskosten bei veräußerungsnahem Instandsetzungsaufwand eines Mietwohnhauses

Leitsatz

Aufwendungen für im Rahmen einer Grundstücksveräußerung gegenüber dem Käufer übernommene Instandsetzungsarbeiten an einem Mietwohnhaus sind regelmäßig auch dann nicht mehr der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, sondern der nicht einkommensteuerbaren Vermögensumschichtung zuzurechnen, wenn die Arbeiten noch vor Beendigung der Vermietung (Besitzübergang) ausgeführt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1148 Nr. 19
EFG 2003 S. 1233
EFG 2003 S. 1233 Nr. 17
WAAAB-07366

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.05.2003 - 16 K 770/01 F

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