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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 4110/98 E EFG 2002 S. 255

Gesetze: EStG §10 Abs. 1 Nr. 1a EStG § 12 Nr. 2

Abgrenzung zwischen Versorgungs- und Unterhaltsrente bei Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs im Wege gleitender Vermögensübergabe

Leitsatz

Wird existenzsicherndes Vermögen zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und der Vorbehaltsnießbrauch rd. 15 Jahre später gegen Rentenzahlungen des Unterhaltspflichtigen abgelöst (sog. gleitende Vermögensübertragung), so kommt es für die Abgrenzung zwischen begünstigter Versorgungs- und nicht abzugsfähiger Unterhaltsrente auf eine zeitgleiche Gegenüberstellung von übertragenem Vermögenswert und Rentenwert an (gegen Tz. 18 des BStBl I 1996, 1508).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 255
EFG 2002 S. 255 Nr. 5
JAAAB-07353

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.06.2001 - 16 K 4110/98 E

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