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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 1469/99 EZ EFG 2002 S. 1282

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, EigZulG § 4, EigZulG § 8 Satz 1, EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2, EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3

Eigenheimzulage nur insoweit, als der Wert der eigengenutzten Wohnung den Wert des Miteigentumsanteils nicht übersteigt

Leitsatz

Für eine aufgrund eines Miteigentumsanteils an einem Mehrfamilienhaus selbstgenutzte Wohnung kann der in der Eigenheimzulage enthaltene Fördergrundbetrag nur mit dem Anteil in Anspruch genommen werden, der dem Wert des Eigentumsrechts im Verhältnis zu dem ggfs. höheren Wohnungswert entspricht. Eine Förderung für Wohnungsanteile, die nicht kraft eigenen Rechts bewohnt werden, sieht das Gesetz nicht vor.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1282
EFG 2002 S. 1282 Nr. 20
AAAAB-07343

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.05.2002 - 16 K 1469/99 EZ

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