Zuwendungen zur Urlaubsabgeltung und Weihnachtsgeld sind keine außerordentlichen Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG
Leitsatz
1. Von der deutschen Besteuerung befreite Zahlungen eines ausländischen Arbeitgebers für Urlaubsabgeltung und Weihnachtsgeld
können keinesfalls bei der Ermittlung des Progressionsvorbehalts nicht zu berücksichtigende Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
darstellen, wenn sie sich auf einjährige Lohnzahlungszeiträume beziehen oder einen den Jahresanspruch unterschreitenden Resturlaub
abgelten.
2. Eine Zusammenballung von Einkünften infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht bejaht werden, soweit auch
bei dessen Fortsetzung keine Änderung des Zuflussjahres eingetreten wäre.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 596 Nr. 10 QAAAB-07329
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.08.2002 - 15 K 381/01 E
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