Kindergeldberechtigung bei getrennt lebenden Eltern: Kriterium der Haushaltsaufnahme
Leitsatz
1. Im Falle der Anspruchkonkurrenz getrennt lebender Eltern bzgl. der Kindergeldberechtigung kommt es für das Kriterium der
Haushaltsaufnahme darauf an, von welchem Elternteil ein Kind überwiegend betreut und versorgt wird. Die Ausübung des Umgangsrechts
reicht hierfür im Regelfall nicht aus.
2. Diese gesetzliche Ausgestaltung der Kindergeldberechtigung ist jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn
das Kindergeld mangels Einkommensteuerpflicht keine Steuervergütung darstellt, sondern als Sozialleistung gewährt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 401 EFG 2003 S. 401 Nr. 6 MAAAB-07326
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.10.2002 - 15 K 2481/01 Kg
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